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Mitgliederinfo 03/2022

Veröffentlicht: 25.01.2022
Autor: Wilfried Stracke

Update Badbetrieb unter Corona

Liebe Mitglieder,
nichts ist so beständig wie der Wandel. Wieder haben sich die Coronaregeln geändert, über die wir euch informieren möchten:

Regelung ab 16 Jahren:
Weiterhin gilt die 2G+ (vollständig grundimmunisiert, jeweils mit aktuell gültigem Testnachweis*) Regelung in der Schwimmsporthalle, also beim Schwimmtraining und Mitgliederschwimmen. Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:

  • Geboosterte (nach der vollständigen Grundimmunisierung eine dritte Impfung, dies gilt unmittelbar nach der dritten Impfung)
  • Genesene, sofern diese vollständig grundimmunisiert waren (für maximal 3 Monate nach der Infektion)
  • Zweifach Geimpfte, wenn die zweite Impfung 15-30 Tage alt ist
  • Sonderfall: Impfung mit Johnson & Johnson gelten nur noch als geboostert, wenn drei Impfungen vorliegen

Diese Nachweise gelten nur mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis! (Eine Kopie, ein Foto oder ähnliches reichen nicht aus und sind, laut Auskunft des Ordnungsamtes, verboten.)

Regelung unter 16 Jahren:
Für Personen unter 16 Jahren reicht ein gültiger Testnachweis*, alternativ kann auch eine Regel für ab 16 Jahren erfüllt werden.
NEU: Es reicht, wenn Personen unter 16 Jahren einen Schülerausweis mit Lichtbild vorzeigen. Falls euer Kind keinen Schülerausweis besitzt, sprecht uns bitte an, dann finden wir eine gemeinsame Lösung.

* Als Testnachweis gelten: amtlicher PCR Test (maximal 48h), amtlicher Schnelltest/Bürgertest (maximal 24h), Arbeitgebertest mit entsprechend ausgefülltem Vordruck (maximal 24h), Schultest mit entsprechend ausgefülltem Vordruck (maximal 24h). Wir weisen erneut darauf hin, dass ebenfalls Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis mitbringen müssen.

Wir wissen, dass wir, mit dem Testnachweis für unter 16 Jährige, über den Anforderungen der Coronaschutzverordnung liegen. Gerne erklären wir euch unsere Beweggründe.
Grundschüler werden zwar montags getestet, das Ergebnis des PCR-Lollitests liegt aber erst am Dienstag vor. Sie gelten somit als negativ getestet, sind aber möglicherweise trotzdem positiv. Besonders beim Anfängerschwimmen ist es für unsere Ausbilder nicht möglich, kontinuierlich Maske zu tragen und den Abstand einzuhalten, sodass die Gefahr einer Ansteckung hoch ist. Auch Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schule müssen einen gültigen Testnachweis mitbringen, da wir nicht überprüfen können, ob sie montags in der Schule waren. Nicht alle Schülerinnen und Schüler, welche montags zum Schwimmtraining kommen, waren auch vorher in der Schule.


Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf folgendes hinweisen:
Unsere Ausbilder am Beckenrand verdienen den größtmöglichen Schutz. Alle Ausbilder unserem V
erein arbeiten 100 % ehrenamtlich und sogar komplett ohne Trainergelder und Pauschalen. Wenn ein Trainer aufgrund einer Ansteckung im Hallenbad erkrankt, wirkt sich dies sowohl auf seine weiteren  privaten Tätigkeiten, als auch auf seinen Beruf aus - dies gilt es zu vermeiden, da wir es nicht verantworten können, dass einer unserer Ausbilder, aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit arbeitsunfähig wird. Darüber hinaus sind 90 % unserer Helfer im Bad ebenfalls in der kritischen Infrastruktur tätig; sei es beruflich (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Krankenhaus, ö.ä.) oder bei
uns im Katastrophenschutz des Landes NRW. Diese kritische Infrastruktur, sowie die Gesundheit unserer Helfer, stehen für uns an oberster Stelle.

Zuletzt möchten wir uns im Namen des gesamten Ausbilderteams für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ohne  eure Mithilfe(mitbringen/ mitgebenderTestnachweiseuvm.)wäre  das Schwimmtraining und Mitgliederschwimmen derzeit nicht möglich.

Bei  Fragensprecht  uns gerne  montags  im  Bad  an,oder  schreibt  uns  eine  E-Mail  an: corona@unna.dlrg.de

 

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