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der DLRG Ortsgruppe Unna e. V.

Beitragsordnung

Auf Grundlage des § 8 der Ortsgruppensatzung vom 16.05.2017, insbesondere § 8 Absatz 2 Satz 2.

  1. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

  2. Die Regelbeiträge sind Jahresbeiträge (§ 8 Abs. 1) und gelten jeweils für ein Beitragsjahr. Sie betragen, bis zu einem Neubeschluss im Rahmen eines Ortsgruppentages:
    - Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 40,00 €
    - Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres (ab dem Folgejahr): 60,00 €
    - Familien, Institutionen, Vereine: 120,00 €

  3. Die laufende Beitragsanteile werden grundsätzlich zum 02.05 des Beitragsjahres als Jahresbeitrag in einer Summe per Lastschrift eingezogen. Abweichungen sind auf besondere Ausnahmen zu beschränken, gesondert zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

  4. Bei Vereinsbeitritten ab dem 01.07 eines Jahres wird, abweichend von 3., der zu zahlende Betrag auf die Hälfte des Regelbeitrages reduziert und
    - bei Eintritt bis zum 30.09. zum 02.11. und
    - bei Eintritt bis zum 30.11. zum 02.12. und
    - ansonsten zeitnah nach Zugang des Mitgliedsantrages
    eingezogen. Die Regelung ist auf das Jahr des Beitritts beschränkt. Für die Folgejahre gilt sodann 3.

  5. Folgende Kursbeiträge können bei Neueintritt mit dem erstmaligen Einzug des Beitrags mit eingezogen werden:
    - Anfängerschwimmen Kinder/Erwachsene: 50,00 €
    - Deutsche Jugendschwimmabzeichen: 25,00 €

  6. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 24.05.2019 in Kraft und ist erstmals für das Beitragsjahr 2020 anzuwenden.

  7. Mit dem Beschluss des Ortsgruppentages vom 02.09.2022 wird folgendes hinzugefügt:
    Aktiven Helfern wird ein reduzierter Mitgliedsbeitrag gewährt. Aktive Helfer sind Mitglieder, welche sich mit einem bestimmten zeitlichen Umfang im Verein engagieren. Dieser zeitliche Umfang wird auf mindestens 36 Stunden pro Kalenderjahr (gedeckelt auf 8 Stunden pro Tag) festgelegt. Mitglieder, die auf höheren Gliederungsebenen (Bezirk, Landesverband, Bundesverband) tätig sind, können vom Vorstand individuell als aktive Helfer benannt werden, sofern die Mindeststunden insgesamt erreicht werden. Darüber hinaus erhält der Vorstand die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen, von den genannten Mindeststunden abzuweichen.
    Folgende Beiträge werden angenommen:
    - Mitglied ist aktiv (unabhängig vom Alter): 15,00 €
    Familienmitgliedschaft:
    - ein Mitglied ist aktiv: 75,00 €
    - alle Mitglieder (unabhängig von der Anzahl der Mitglieder): 30,00 €
    Der reduzierte Mitgliedsbeitrag für Aktive wird erstmals für das Beitragsjahr 2023 angewendet.

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